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Öffentliches Fachgespräch im Bauausschuss
Der Deutsche Bundestag befasste sich mit der geplanten Novellierung der TA Lärm, für dessen Anpassungen sich nach einem Kabinettsbeschluss dann Bundesländer verantwortlich zeichnen. Die Sachverständigen forderten deutliche Anpassungen.
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Wie weiter mit den Clubgeräuschen?
EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL VON DER LIVEKOMM AG KULTURRAUMSCHUTZ Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz…
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LiveKomm veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf der TA Lärm
Bis zum 21. Juni können Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung beteiligter Kreise zum „Entwurf einer Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (Experimentierklausel) an das Umweltbundesministerium (ci3@bmuv.bund.de) übermittelt werden.
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LiveKomm veröffentlicht Kulturschallverordnung
Um die Diskussion zur Novellierung der TA Lärm anzuregen hat der Bundesverband der Musikspielstätten einen Entwurf für eine Kulturschallverordnung (inkl. Begründung) entwickelt.
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Der Ampel-Koalitionsvertrag
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik finden sich Begriffe wie Clubs und Livemusikstätten in einem Koalitionspapier einer Bundesregierung. Die Kernsätze für die Clubkultur lauten: Kapitel Bauen und Wohnen / Städtebau: „Die TA Lärm…